Donnerstag 19:00 – 21:00 Uhr
Sonntag ab 10:00 Uhr
Ansprechpartner:
Antonio Palanga
Voraussetzungen :
Begleithundausbildung, Vorhandener Impfschutz, Hundehaftpflichtversicherung
Mehr als nur Kunststückchen
Schutzdienst, die Königsdisziplin der Hundearbeit. Schutzdienst ist eine der Voraussetzungen für die Erhaltung der Rasse in ihrer bisherigen Qualität. Dabei stellt weder die Ausbildung noch der Sport selbst eine Gefahr für andere dar. Gerade der sportlich aktive, im Schutzdienst sichere und energische Hund zeigt sich Menschen gegenüber als gutartig und friedlich. Er kann sich im Schutzdienst-Sport austoben – und genau das schafft die Ausgeglichenheit, die von dem Tier gefordert wird.
Der innere Zusammenhang zwischen Triebveranlagung, Belastbarkeit und Selbstsicherheit spielen eine wichtige Rolle. Die Gesundheit und damit auch die körperliche Fähigkeit zu Leistung sind wichtige Eigenschaften. Sind diese Voraussetzungen in einem Junghund erkannt, eignet er sich voraussichtlich für eine Schutzhundausbildung – vorausgesetzt, auch seine Belastbarkeit erlaubt das anstrengende Training.
Der Schutzhund kann mehr als Kunststückchen machen, er ist ein anderer als nur der amüsante Begleiter, nicht nur ein daneben lebendes Stück Naturersatz. Schutzhunde sind beste Familienmitglieder aus eigenem Wollen und mit eigenem Urteilsvermögen. Unsere Ausbildungswarte stehen bei der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite und bereiten Euch und Eure Hunde auf die Schutzhund-Vielseitigkeitsprüfung vor, die später von SV-Leistungsrichtern abgenommen wird.
Die Schutzhund- Vielseitigkeitsprüfung umfasst die Sparten:
• Fährtenarbeit, Abteilung A
• Unterordnung, Abteilung B und Schutzdienst, Abteilung C
Voraussetzung zur Prüfung
(IPO I): Zulassungsalter 18 Monate und BH
(IPO II): Zulassungsalter 19 Monate und (IPO I)
(IPO III): Zulassungsalter 20 Monate und (IPO II)